Ausbildung zum Feuerwehrmann/-frau

Um bei der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz tätig werden zu dürfen, bedarf es einem Mindestalter von 17 Jahren und einer umfassenden und vielseitigen Ausbildung. Diese Ausbildung ist notwendig um während den Einsätzen möglichst schnell und effektiv handeln zu können. Das funktioniert nur, wenn unsere Einsatzkräfte gut ausgebildet sind und ihre eigenen Fähigkeiten, die Gerätschaften und ihre Aufgaben kennen.

Die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr beginnt mit dem Truppmannlehrgang Teil 1, auch Grundausbildung genannt. Hier lernen Sie die Grundlagen aus den verschiedenen Einsatzbereichen der Feuerwehr kennen. Von Rechtsgrundlagen und Fahrzeugkunde bis zur technischen Rettung und dem Löschangriff oder der ist alles dabei. Nach 70 Stunden intensiver Ausbildung und kameradschaftlichen Erlebnissen, wissen Sie alles, was Sie brauchen um an einem Einsatz teilnehmen zu können.
Nach dem Lehrgang ist es wichtig, an Übungseinheiten der eigenen Wehr teilzunehmen, um die Fahrzeuge und Kameraden kennzulernen und das gerlernte Wissen anzuwenden.


In die Grundausbildung ist in der Regel auch der Sprechfunkerlehrgang integriert. Hier lernen Sie zum Beispiel wie ein Funkgerät funktioniert oder ein Funkspruch abgesetzt wird. Aber auch Kartenkunde und
praktische Funkübungen gehören dazu. Nach 10 Stunden Ausbildung und einem erfolgreich bestandenen Leistungsnachweis, sind Sie dazu befähigt, im Einsatz ein Funkgerät zu bedienen.

Am jeweiligen Standort beginnt dann die Truppmannausbildung Teil 2. Dieser Lehrgang findet immer am jeweiligen Standort einer Einsatzkraft statt. Hier lernen Sie hautpsächlich Standortbezogene Regelungen und Vorschriften kennen und das Üben der bereits erlernte Fähigkeiten steht im Vordergrund. Aber auch das kennlernen des eigenen Einsatzgebietes ist sehr wichtig. Zudem lernen Sie die für Ihren Bereich zuständigen Sonderfahrzeuge wie die Drehleiter oder den Rüstwagen kennen.

Mit Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2 sind Sie dazu fähig, bei allen Einsätzen als Teil der Mannschaft dabei zu sein und verfügen über ein fundiertes und breit aufgestelltes Fachwissen. Sie kennen nun die Grundlagen für den Feuerwehrdienst, aber auch die für Ihre Wehr spezifischen Anforderungen. Nun können Sie sich, wenn gewünscht, zu weiteren Sonderfunktionen ausbilden lassen.


Nach Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2 und dem Erwerb des Leistungsabzeichen in Bronze können Sie sich zum Truppführer ausbilden lassen. Hier lernen Sie, einen Trupp zu führen und in einem gewissen Rahmen selbstständige Entscheidungen zu treffen. Sie lernen das führen eines Trupps im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, sowie die Aufgaben einer Brandsicherheitswache kennen. Aber auch das Verhalten bei Gefahr spielt eine wichtige Rolle. Nach 35 Stunden und einer erfolgreich absolvierten Lernzielkontrolle sind Sie in der Lage, einen selbstständigen Trupp zu führen und dafür zu sorgen, dass die Ihnen aufgetragenen Aufgaben erledigt werden.


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