nicht im Knast, aber trotzdem hinter Gittern – auf der Atemschutzübungsanlage
Am Mittwoch waren einige unserer Atemschutzgeräteträger (wie jedes Jahr) auf der Atemschutzübungsanlage in Freiburg-Hochdorf.
Das ist lauf Feuerwehrdienstvorschrift 7 für alle Atemschutzgeräteträger Pflicht:
Atemschutzgeräteträger müssen jährlich mindestens
- eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz- Übungsanlage und
- eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.